AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Erbringung von Architektur- und Engineering-Leistungen der Dxzio GmbH gegenüber Geschäftskunden.

Hinweis — Entwurfsfassung

ENTWURF, juristisch noch nicht freigegeben. Dieser Text wurde als fachlicher Entwurf nach Schweizer Obligationenrecht (OR) und mit Blick auf die EU-Rechtslage erstellt und ist vor dem verbindlichen Einsatz durch eine in der Schweiz/EU zugelassene Kanzlei zu prüfen. Mit [TBD] markierte Stellen erfordern geschäftsspezifische Angaben (z. B. Haftungsobergrenzen, Zahlungsfristen). Stand: 2026-08.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Dxzio GmbH, Cham (nachfolgend «Dxzio») und ihren Kunden über die Erbringung von Architektur-, Engineering- und Beratungsleistungen im Bereich souveräner agentischer Infrastruktur. Sie richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen (B2B) und nicht an Konsumentinnen und Konsumenten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit Dxzio ihnen schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder Statement of Work (SOW). Diese AGB gelten ergänzend; bei Widersprüchen geht der Einzelvertrag vor. Dxzio erbringt Dienstleistungen mit der Sorgfalt einer fachkundigen Anbieterin; ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, soweit ausdrücklich vereinbart (Werkvertrag). Beratungs- und Architekturleistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.

3. Vertragsschluss

Angebote von Dxzio sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Dxzio oder durch beidseitige Unterzeichnung des Einzelvertrags zustande. Die Textform (inkl. qualifizierter elektronischer Signatur oder E-Mail) genügt, soweit nicht anders vereinbart.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Dxzio rechtzeitig, vollständig und kostenlos alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme und Ansprechpersonen zur Verfügung. Verzögerungen aus verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung gehen nicht zulasten von Dxzio. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der bereitgestellten Daten berechtigt ist.

5. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem Einzelvertrag (Aufwand nach Zeit und Material oder Festpreis). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert [TBD, z. B. 30] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Dxzio berechtigt, Verzugszins von [TBD, z. B. 5%] p. a. zu verlangen und Leistungen nach Mahnung einzustellen.

6. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Bei drohenden Verzögerungen informieren sich die Parteien unverzüglich und vereinbaren angemessene neue Termine.

7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

An den im Rahmen des Vertrags eigens für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumt Dxzio dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein nicht ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zum vereinbarten Zweck ein. Vorbestehendes Know-how, wiederverwendbare Komponenten, Werkzeuge und Open-Source-Bestandteile verbleiben bei Dxzio bzw. den jeweiligen Rechteinhabern; Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit Dxzio im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 9 revDSG und — soweit anwendbar — Art. 28 DSGVO ab. Einzelheiten regelt die separate Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung. Es gilt zudem die Datenschutzerklärung von Dxzio.

10. Gewährleistung

Dxzio gewährleistet, dass die Leistungen fachgerecht und gemäss dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht werden. Mängel sind nach Feststellung unverzüglich, spätestens innert [TBD, z. B. 30] Tagen, schriftlich zu rügen. Dxzio behebt berechtigte Mängel innert angemessener Frist durch Nachbesserung. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten, soweit sie nicht wirksam abbedungen sind.

11. Haftung

Dxzio haftet für Schäden aus grober Fahrlässigkeit und Vorsicht unbeschränkt sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach Massgabe des zwingenden Rechts. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Dxzio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch [TBD, z. B. auf die im betreffenden Vertragsjahr gezahlte Vergütung]. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung (u. a. Produktehaftung) bleibt unberührt.

12. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Kündigungen bedürfen der Textform. Bei Beendigung übergibt Dxzio die bezahlten Arbeitsergebnisse und unterstützt eine geordnete Übergabe gemäss Einzelvertrag.

13. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist (u. a. Naturereignisse, Ausfälle von Vorleistern, behördliche Massnahmen, grossflächige Netz- oder Stromausfälle). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich; Fristen verlängern sich angemessen.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Cham, Kanton Zug, Schweiz, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.