Hinweis — Entwurfsfassung
ENTWURF und Zusammenfassung, juristisch noch nicht freigegeben. Diese Seite gibt die wesentlichen Grundsätze wieder; der rechtsverbindliche Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird je Mandat individuell abgeschlossen. Vor Einsatz durch eine zugelassene Kanzlei zu prüfen. Stand: 2026-08.
Rolle und Anwendungsbereich
Soweit Dxzio im Rahmen eines Mandats Personendaten ausschliesslich nach Weisung und für Zwecke des Kunden bearbeitet, handelt Dxzio als Auftragsverarbeiterin (Prozessorin) und der Kunde als Verantwortlicher. Für diese Konstellation schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / Data Processing Agreement) ab.
Rechtsgrundlagen
Der AVV richtet sich nach Art. 9 des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) und, soweit die DSGVO anwendbar ist, nach deren Art. 28. Er regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Bearbeitung, die Kategorien betroffener Personen und Daten sowie die Pflichten beider Parteien.
Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)
Dxzio betreibt die Verarbeitungsumgebung nach dem Stand der Technik: Datenhaltung in der Schweiz oder in der EU (nie in einer US-incorporated Entity), Verschlüsselung während Übertragung und Ruhe (BYOK möglich), Ed25519-signierte, revisionssichere Audit-Kette, WASM-isolierte Ausführung, self-hosted Identitäts- und Geheimnisverwaltung, Zugriff nach dem Need-to-know-Prinzip. Die konkreten TOM werden im AVV als Anhang festgehalten.
Unterauftragsverarbeiter
Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern erfolgt nur mit Genehmigung des Kunden gemäss AVV und unter Weitergabe gleichwertiger Datenschutzpflichten. Über beabsichtigte Wechsel wird der Kunde mit angemessener Frist (in der Regel 60 Tage) vorab informiert und erhält ein Widerspruchsrecht.
Betroffenenrechte, Meldung und Löschung
Dxzio unterstützt den Kunden bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) sowie bei Meldepflichten nach Datenschutzverletzungen. Nach Beendigung des Mandats werden die bearbeiteten Personendaten nach Wahl des Kunden zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Auslandbekanntgabe
Eine Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland erfolgt nur, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau besteht oder geeignete Garantien (u. a. Standardvertragsklauseln) vereinbart sind. Die Architektur ist darauf ausgelegt, Personendaten in der Schweiz bzw. der EU zu halten.
AVV anfordern
Die vollständige Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung stellen wir Geschäftskunden im Rahmen der Vertragsanbahnung zur Verfügung. Anfragen richten Sie an contact@dxzio.one. Massgeblich ist die deutsche Fassung.
